Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung
Für den Fall einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie verpflichtet Sie das Finanzamt zur Zahlung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Im Zuge dessen unterstellen die Finanzämter durch Standardverfahren regelmäßig Verkehrswerte, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht immer entsprechen. Oftmals befinden sich die von den Finanzämtern pauschal angesetzten Immobilienwerte oberhalb der aktuellen Verkehrswerte und führen somit zu einer überhöhten Steuerlast.
Verlassen Sie sich nicht auf die Bewertung des Finanzamtes. Wir berechnen Ihnen den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.
Verkehrswertgutachten bei Scheidung
Ein genauso unangenehmes wie häufiges Thema: Scheidung! Ist Immobilienbesitz im Spiel, egal ob einzeln oder gemeinsam, kann es noch unangenehmer werden. Leider gönnt man sich oftmals gegenseitig nichts mehr und die Kommunikation untereinander wird schwieriger und schwieriger. In einer solchen Auseinandersetzung gibt es meistens zwei Situationen:
1. die Immobilie soll verkauft und der Überschuss aufgeteilt werden oder
2. einer der Ehepartner/Geschiedenen übernimmt den Immobilienbesitz und zahlt den jeweils anderen aus.
In beiden Fällen ist eine unabhängige und verlässliche Wertermittlung durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ratsam, denn viel zu oft werden aus Kleinigkeiten große Streitigkeiten und die Angelegenheiten erfordern Gerichtsbarkeiten.
Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke
Für jedes Unternehmen, welches Immobilien besitzt, ist eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Immobilien-Verkehrswerte ratsam. Nicht nur durch den Anstieg der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren, sondern auch durch Restnutzungsdauer verlängernde Maßnahmen wie Instandsetzung oder Modernisierung von Gebäuden können in der Bilanz stille Reserven gebildet werden, die einen wichtigen Faktor für Investitionen darstellen.
Die Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union müssen nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellt werden. Für die Bilanzierung ist gem. IAS 16 § 31 der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Fair Value (fairer Wert, deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert) ist der Marktwert des Wirtschaftsobjekts und somit der Verkehrswert einer Immobilie.
Weitere Bewertungsanlässe können sein:
Bei den meisten Bewertungsanlässen ist eine professionelle Ermittlung des Verkehrswertes unerlässlich. Ein solches Gutachten dient nicht nur als sachliche Grundlage, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit für den jeweiligen Zweck.
Erforderliche Unterlagen und Informationen für ein Verkehrswertgutachten
Folgende Unterlagen und Informationen sind für das Gutachten erforderlich und müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
Können die Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, sind diese vom Sachverständigen zu beschaffen. Die Kosten zur Einholung erhöhen entsprechend das Gesamthonorar.
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Gemeinsamer Ortstermin
Um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie sach- und fachgerecht zu ermitteln, ist eine Inaugenscheinnahme und Begutachtung vor Ort unerlässlich. Dazu treffen wir uns gemeinsam am Objekt. Zum Ortstermin sollten Sie die o.g. Unterlagen bereithalten.
Begutachtung des Objekts
Während des Ortstermins wird das Bewertungsobjekt genauestens in Augenschein genommen. Bauteilöffnungen werden nur mit Genehmigung des/der Eigentümer/s durchgeführt und nur in einem Umfang, welcher sich im Rahmen einer Wertermittlung befindet (keine Öffnung von Elektro- und Sanitärinstallation, keine Öffnung von Dachflächen, etc.).
Umfangreiche Beratung
Nach der Begutachtung des Objekts wird das Verkehrswertgutachten mit Heranziehung aller erforderlichen Unterlagen angefertigt. Im Anschluss treffen wir uns erneut, um Ihnen das Vehrkehrswertgutachten zu erläutern und Sie umfangreich zu beraten. Sie erhalten zwei ausgedruckte Exemplare des Gutachtens zu Ihrer Verwendung.
Anerkannte Verfahren
Das Verkehrswertgutachten wird gem. den gesetzlichen Vorgaben aus § 194 BauGB, der ImmoWertV und der WertR mittels eines anerkannten und vorgeschriebenen Verfahren zur Immobilienwertermittlung angefertigt. Dies kann in Abhängigkeit des Objekts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren sein. Eine Plausibilitätsprüfung durch ein zweites Verfahren wird beim Verkehrswertgutachten durchgeführt.
Rasche Abwicklung
Wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, um Ihrem Bewertungsanlass zügig gerecht zu werden.
Preis
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten ist in Abhängigkeit des Objekts, dessen Wertigkeit und des Aufwands zur Gutachtenerstellung individuell. Das Honorar beträgt mindestens 1.500,- € (inkl. MwSt.).
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Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um die Details zu besprechen und Ihnen ein Auftragsformular zukommen zu lassen.
Erteilen Sie uns einen Auftrag zur Erstellung eines Vehrkehrswertgutachtens, werden wir einen Termin für eine Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.