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Verkehrswert#gutachten

Detaillierte und ausführliche Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB

  • Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmoWertV)
  • Verwendbar bei Gericht und Finanzamt
  • vollumfänglicher Dokumentenservice
  • Preis individuell nach Wert der Immobilie und Aufwand

Beispiele für Bewertungsanlässe

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung

Für den Fall einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie verpflichtet Sie das Finanzamt zur Zahlung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Im Zuge dessen unterstellen die Finanzämter durch Standardverfahren regelmäßig Verkehrswerte, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht immer entsprechen. Oftmals befinden sich die von den Finanzämtern pauschal angesetzten Immobilienwerte oberhalb der aktuellen Verkehrswerte und führen somit zu einer überhöhten Steuerlast.

Verlassen Sie sich nicht auf die Bewertung des Finanzamtes. Wir berechnen Ihnen den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.

Verkehrswertgutachten bei Scheidung

Ein genauso unangenehmes wie häufiges Thema: Scheidung! Ist Immobilienbesitz im Spiel, egal ob einzeln oder gemeinsam, kann es noch unangenehmer werden. Leider gönnt man sich oftmals gegenseitig nichts mehr und die Kommunikation untereinander wird schwieriger und schwieriger. In einer solchen Auseinandersetzung gibt es meistens zwei Situationen:

1. die Immobilie soll verkauft und der Überschuss aufgeteilt werden oder

2. einer der Ehepartner/Geschiedenen übernimmt den Immobilienbesitz und zahlt den jeweils anderen aus.

In beiden Fällen ist eine unabhängige und verlässliche Wertermittlung durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ratsam, denn viel zu oft werden aus Kleinigkeiten große Streitigkeiten und die Angelegenheiten erfordern Gerichtsbarkeiten.

Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke

Für jedes Unternehmen, welches Immobilien besitzt, ist eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Immobilien-Verkehrswerte ratsam. Nicht nur durch den Anstieg der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren, sondern auch durch Restnutzungsdauer verlängernde Maßnahmen wie Instandsetzung oder Modernisierung von Gebäuden können in der Bilanz stille Reserven gebildet werden, die einen wichtigen Faktor für Investitionen darstellen.

Die Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union müssen nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellt werden. Für die Bilanzierung ist gem. IAS 16 § 31 der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Fair Value (fairer Wert, deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert) ist der Marktwert des Wirtschaftsobjekts und somit der Verkehrswert einer Immobilie.

Weitere Bewertungsanlässe können sein:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Kauf einer Immobilie
  • Ermittlung persönlicher Vermögenswerte
  • anderer steuerlicher Kontext als Erbschaft/Schenkung
  • Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft
  • Bewertung von Rechten und/oder Lasten
  • Wertermittlung im Versicherungsfall
  • Gegengutachten
  • Zwangsversteigerung

Bei den meisten Bewertungsanlässen ist eine professionelle Ermittlung des Verkehrswertes unerlässlich. Ein solches Gutachten dient nicht nur als sachliche Grundlage, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit für den jeweiligen Zweck.

Erforderliche Unterlagen und Informationen für ein Verkehrswertgutachten

Folgende Unterlagen und Informationen sind für das Gutachten erforderlich und müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Vorhandene Wertermittlungen
  • Bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
  • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung

Können die Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, sind diese vom Sachverständigen zu beschaffen. Die Kosten zur Einholung erhöhen entsprechend das Gesamthonorar.


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Das Verkehrswertgutachten im Überblick
Gemeinsamer Ortstermin
Gemeinsamer Ortstermin
Begutachtung des Objekts
Begutachtung des Objekts
Umfangreiche Beratung
Umfangreiche Beratung
Anerkannte Verfahren
Anerkannte Verfahren
Rasche Abwicklung
Rasche Abwicklung
Preis nach Aufwand und Objektwert
Preis nach Aufwand und Objektwert

Gemeinsamer Ortstermin

Um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie sach- und fachgerecht zu ermitteln, ist eine Inaugenscheinnahme und Begutachtung vor Ort unerlässlich. Dazu treffen wir uns gemeinsam am Objekt. Zum Ortstermin sollten Sie die o.g. Unterlagen bereithalten.

Begutachtung des Objekts

Während des Ortstermins wird das Bewertungsobjekt genauestens in Augenschein genommen. Bauteilöffnungen werden nur mit Genehmigung des/der Eigentümer/s durchgeführt und nur in einem Umfang, welcher sich im Rahmen einer Wertermittlung befindet (keine Öffnung von Elektro- und Sanitärinstallation, keine Öffnung von Dachflächen, etc.).

Umfangreiche Beratung

Nach der Begutachtung des Objekts wird das Verkehrswertgutachten mit Heranziehung aller erforderlichen Unterlagen angefertigt. Im Anschluss treffen wir uns erneut, um Ihnen das Vehrkehrswertgutachten zu erläutern und Sie umfangreich zu beraten. Sie erhalten zwei ausgedruckte Exemplare des Gutachtens zu Ihrer Verwendung.

Anerkannte Verfahren

Das Verkehrswertgutachten wird gem. den gesetzlichen Vorgaben aus § 194 BauGB, der ImmoWertV und der WertR mittels eines anerkannten und vorgeschriebenen Verfahren zur Immobilienwertermittlung angefertigt. Dies kann in Abhängigkeit des Objekts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren sein. Eine Plausibilitätsprüfung durch ein zweites Verfahren wird beim Verkehrswertgutachten durchgeführt.

Rasche Abwicklung

Wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, um Ihrem Bewertungsanlass zügig gerecht zu werden.

Preis

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten ist in Abhängigkeit des Objekts, dessen Wertigkeit und des Aufwands zur Gutachtenerstellung individuell. Das Honorar beträgt mindestens 1.500,- € (inkl. MwSt.).

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